Wissenschaftliches Fehlverhalten

Die DFG sprach in zwei Fällen Rügen aus wegen nicht zitierter Vorarbeiten.

Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens von Antragsteller*innen zwei schriftliche Rügen und eine einjährige Antragssperre ausgesprochen.

In den konkreten Fällen ging es um die fehlende Zitierung von bereits als Arbeitspapier veröffentlichen Vorarbeiten, bzw. bei der Antragssperre um zum Teil wörtliche, ungekennzeichnete Zitate aus einer solchen Veröffentlichung.

Genauere Informationen sind der Pressemitteilung der DFG zu entnehmen.