EU-Förderung in Horizon Europe

Anträge zur Forschungsförderung im EU-Programm Horizon Europe stellen besondere Anforderungen an das Forschungsdatenmanagement. Bereits seit einiger Zeit ist in dieser Art Projekten die Publikation der Ergebnisse in Open-Access-Zeitschriften verpflichtend; seit der aktuellen Förderperiode gilt auch für Forschungsdaten, dass diese "open by default" sind. Man hat allerdings auch die Möglichkeit, diesen Weg nicht zu gehen, sollte dadurch das Ziel des Projektes gefährdet sein, datenschutzrechtliche Bedenken bestehen oder die Erlangung von Patenten angestrebt wird.

In jedem Fall muss einem Antrag auf Förderung ein erster Datenmanagementplan beigelegt werden. Hier reicht es auszuführen, welche Daten erhoben werden, welche Standards dabei angelegt werden, ob die Daten veröffentlicht werden sollen und wie die Strategie zum Langzeiterhalt aussieht. Im Laufe der ersten sechs Monate des (bewilligten) Projektes ist man dann verpflichtet, diesen Plan vollumfänglich auszugestalten und ihn auch bei signifikanten Änderungen nachzubessern.

Es gibt im Internet einige Hilfestellungen, wie man einen Datenmanagementplan für diesen Fördermittelgeber aufbauen sollte. Als erste Anlaufstelle empfehlen wir jedoch die Seite der Europäischen Kommission selbst, die auch in der folgenden Auflistung zu finden ist.

Weitere Informationsquellen und Anlaufstellen

Eine Übersicht in Form einer Infografik bot die EU für Horizon 2020 an. In der Seitenleiste rechts ist eine Vorschau der Infografik dargestellt und mit der Grafik aus dem ursprünglichen PDF-Dokument verlinkt.